Die Regeln zu Corona ~ SARS-CoV-2 ~ Covid 19 werden laufend angepasst. Deshalb verweisen wir primär auf die offiziellen Informationsquellen z. B. der Bayerischen Staatsregierung oder der Stadt Nürnberg.

Stand Januar 2021 sind weiterhin touristische Übernachtungen bis 14. Februar nicht zulässig. Berufliche oder geschäftliche Zwecke müssen glaubhaft notwendig sein für die Übernachtung.

Das Zimmer mit zwei Einzelbetten darf aktuell nur von einer Person benutzt werden, die maximale Bewohneranzahl ist deshalb reduziert.

Kommen Sie aus einem Risikogebiet ist Quarantäne vorgeschrieben und Kontaktaufnahme mit den Behörden.

Haben Sie Corona Symptome dürfen Sie die Wohnung nicht beziehen. Kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117

Möchten Sie sich testen lassen, finden Sie hier nähere Informationen.

In Bayern sind in einigen Bereichen FFP2-Masken notwendig.

Aktuell klären wir die Modalitäten mit dem Gesundheitsamt.